Verkehrssicherungspflicht

Warum eine Baumkontrolle durchführen?

Die Baumkontrolle ist notwendig, da eine gesetzlich festgelegte Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen besteht. Baumeigentümer oder für den Baum Verantwortliche sind angehalten (BGH III ZR 217/63) Schäden durch den Baum an Personen oder Sachen zu verhindern.

Leistungsübersicht

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer NRW biete ich folgende Leistungen an:

  • Gutachten zur Verkehrssicherheit – Überprüfung der Bruch- und Standsicherheit
  • Dendrologische Baubegeleitung und Artenschutz
  • Fachberatung in der Baum- und Standortsanierung
  • Schadensanalysen durch Baumversagen
  • Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Baumschutzfragen
  • Dendrochronologische und messtechnische Untersuchungen
  • Seminare und Schulungen zu baumfachlichen Themen

Visuelle Baumkontrolle

Begutachtung von Wurzelbereich, Stamm und Krone zur Feststellung möglicher Defekte.

Erläuterung →

Eingehende Untersuchungen

Anhand der sichtbaren Defekte werden unterschiedliche Messtechniken genutzt und intensivere visuelle Untersuchungen durchgeführt.

Erläuterung →

Gutachten

Ich erstelle Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kommunalbehörden, Versicherungen und Privatpersonen – bundesweit tätig.

Rechtliche Grundlage

BGH III ZR 217/63: Der Baum ist in gewissen Intervallen einer sorgfältigen Sichtkontrolle zu unterziehen. Eine fachmännische Untersuchung ist bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen.

Presse / Neuigkeiten

Aktuelle Neuigkeiten rund um den Baum.

News / Info →