



Die Baumkontrolle ist notwendig, da eine gesetzlich festgelegte Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen besteht. Baumeigentümer oder für den Baum Verantwortliche sind angehalten (BGH III ZR 217/63) Schäden durch den Baum an Personen oder Sachen zu verhindern.
Leistungsübersicht
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer NRW biete ich folgende Leistungen an:
Begutachtung von Wurzelbereich, Stamm und Krone zur Feststellung möglicher Defekte.
Erläuterung →
Anhand der sichtbaren Defekte werden unterschiedliche Messtechniken genutzt und intensivere visuelle Untersuchungen durchgeführt.
Erläuterung →
Ich erstelle Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kommunalbehörden, Versicherungen und Privatpersonen – bundesweit tätig.
BGH III ZR 217/63: Der Baum ist in gewissen Intervallen einer sorgfältigen Sichtkontrolle zu unterziehen. Eine fachmännische Untersuchung ist bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen.